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Fortbildung für Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Leitende Notärzte

Veranstaltungsdetails

OrgL RD / LNA Fobi

Fortbildung für Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und Leitende Notärzte

Seminar zur gemeinsamen Fortbildung von Organisatorischen Leiterinnen/Organisatorischen Leitern Rettungsdienst und (Leitende/r) Notärztinnen/Notärzte mit jährlich wechselndem Themenschwerpunkt.

frei buchbar

1 Tag

200 €

50

Organisatorische Leiter*innen Rettungsdienst und (Leitende/r) Notärztinnen und Notärzte, die sich fortbilden und an einem Erfahrungsaustausch teilnehmen wollen.

  • Für Teilnehmende von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Regieeinheiten: Ausbildung zur Organisatorischen Leiterin bzw. zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst
  • Für Ärztinnen und Ärzte: Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein

Die Seminarteilnehmenden können neue bzw. erweiterte Kenntnisse in ihren Aufgaben als Organisatorische/r Leiter*in Rettungsdienst bzw. als (Leitende/r) Notärztin/Notarzt anwenden und informieren sich zu aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

Für Ärztinnen und Ärzte: Die Anmeldung erfolgt über die Ärztekammer Westfalen-Lippe: https://www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog/ .

 

Für Teilnehmende von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Regieeinheiten: online durch die Dienststelle.

 

Dieses Seminar kann im Umfang von 6 Stunden im Rahmen der 30- stündigen Fortbildung nach § 5 RettG NRW anerkannt werden.

 

Das Seminar ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit X Punkten (Kategorie: C) anerkannt, gem. § 5 Abs. 4 RettG NRW mit X Punkten anrechenbar und in vollem Umfang als Refresher-Modul für Leitende Notärzte/Leitende Notärztinnen geeignet.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

Die Veranstaltung beinhaltet keine Prüfung.

Termine

vonbisKürzelFolge
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