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Lehrgang: Lehrtaucher

Veranstaltungsdetails

F/ B Lehrtaucher

Lehrgang: Lehrtaucher

kontingentiert

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer

12

Feuerwehrtaucher*innen der Stufe 2, die für die Verwendung als Feuerwehrlehrtaucher*innen vorgesehen sind.

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Feuerwehrtaucher*in der Stufe 2
  • Aktuelle Tauglichkeit nach G 31 "Überdruck"
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gruppenführe*in
  • Nachweis einer pädagogischen Vorbildung wie z.B.:  F/B Ausbilder*in
  • 125 Übungs- oder Einsatztauchgänge, im Sinne der FwDV 8, zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung

Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, das zweite Ausbildungsmodul erfolgreich auf Standortebene zu absolvieren. Das zweite Modul der Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher beinhaltet die Wahrnehmung aller Aufgaben eines Lehrtauchers unter Aufsicht. Dies kann beispielsweise die Grundausbildung von Feuerwehrtauchanwärtern sein oder die Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrtauchgruppe.

 

Dieses Lehrgangsmodul ist die Zugangsvoraussetzung für alle weiteren Ausbildungsmodule, die innerhalb der Qualifizierung zum Feuerwehrlehrtaucher vorgesehen sind.

Das Mitbringen der persönliche Tauchausrüstung inkl. eines Tauchgerätes ist notwendig. Über das gewöhnliche Maß hinausgehende persönliche Tauchausrüstung kann nach eigenem Ermessen mitgebracht werden.

 

Im Zuge der Ausbildung werden Tauchgänge durchgeführt. Daher ist eine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit zum Lehrgang zwingend erforderlich.

 

Die Ausbildung zum/ zur Feuerwehrlehrtaucher*in der Stufe 2 ist erst nach erfolgreicher Absolvierung des F/B Lehrtaucher Modul 3 abgeschlossen.

 

Dieser Lehrgang ist Bestandteil der dreistufigen Qualifizierung zum/ zur Feuerwehrlehrtaucher*in der Stufe 2. Der Ausbildung gliedert sich in zwei schulische Bestandteile (F/B Lehrtaucher Modul I und Modul III) und eine Standortausbildung (Lehrtaucher Modul II).

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Sport- und Badekleidung (Badeschuhe sind zwingend erforderlich)
  • Taucherdienstbuch
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • vorbereitete Unterrichte, Unterrichtsgegenstände bzw. Fachliteratur zur Vorbereitung oder Durchführung eines Lehrtrainings (Kurzunterricht)

Der Lehrgang beinhaltet einen Leistungsnachweis in Form einer Lehrprobe.

Termine

vonbisKürzelFolge

06.01.2025 09:45 Uhr

10.01.2025

F/ B Lehrtaucher I

1/2025

03.11.2025 09:45 Uhr

05.11.2025

F/B Lehrtaucher Modul III (Prüfungen)

1/2025