Sie sind auf der Mitarbeiterseite

Seminar (Ausbilderschulung): Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen für Feuerwehren

Veranstaltungsdetails

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

Seminar (Ausbilderschulung): Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen für Feuerwehren

frei buchbar

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer

20

Ausbildende mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen", "Retten und Selbstretten" und "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" eingesetzt werden sollen.

  • Ausbildung zum Gruppenführenden
  • Mindestens 24-stündige Ausbildung in der Absturzsicherung nach Feuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) Kapitel 16, 17 und 18
  • Mindestens einwöchige Ausbildung in Methodik/Didaktik wie z.B.:
  • Lehrgang F Ausbilder oder F/B Ausbilder
  • Lehrgang B III
  • Lehrgang B mD (F)
  • Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
  • Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistent:innen/ Not-San-Praxisanleitenden
  • Ausbildung zum Ausbildenden in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister:innen)
  • Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.Ä.
  • Ausbildung zum Lehrenden an öffentlichen Schulen
  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK, o.Ä.)

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dies umfasst insbesondere die physische und psychische Befähigung Übungen in Höhen durchzuführen.

 

Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW aus sicherheitsrelevanten Gründen bei allen Teilnehmern geprüft. Dazu haben alle Teilnehmer Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen.

Zusätzlich ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen von jedem Teilnehmer zu bestätigen. Hierfür steht zu Beginn des Seminars ein Formular zur Verfügung.

Werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen, wird der Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen.

Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung in den Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen", "Retten und Selbstretten" und "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen.

Laut überarbeiteter FwDV 2 ist die Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbilderschulung" die Ausbildung zum Gruppenführer.

 

In diesem Seminar werden keine Grundtätigkeiten der Absturzsicherung gelehrt. Während der Ausbilderschulung werden hauptsächlich praktische Übungen in Höhen durchgeführt. In diesem Seminar werden keine Elemente der speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT / "Höhenrettung") vermittelt. Zum erfolgreichen Abschluss des Seminars ist eine sichere Beherrschung der in der Absturzsicherung verwendeten Knoten erforderlich.

 

Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach FwDV 2 Ziffer 5.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist für die Absturzsicherung geeignete Schutzkleidung inkl. Helm mit Augenschutz und 1 Paar geeignete Schutzhandschuhe erforderlich. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen. Wenn vorhanden sollte ein geprüfter Auffanggurt nach DIN EN 361, DIN EN

813 und DIN EN 358 sowie ein Feuerwehr-Haltegurt (oder alternatives System) mitgebracht

werden.

  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Stand: 2006
  • DGUV Vorschriften in jeweils aktueller Fassung:

49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren;

112/198 Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz;

112/199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen

 

  • DGUV Grundsätze in jeweils aktueller Fassung:

312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von

Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

gegen Absturz und Rettungsausrüstungen;

  • 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Termine

vonbisKürzelFolge

07.04.2025 09:45 Uhr

11.04.2025

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

1/2025

02.06.2025 09:45 Uhr

06.06.2025

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

2/2025

07.07.2025 09:45 Uhr

11.07.2025

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

3/2025

18.08.2025 09:45 Uhr

22.08.2025

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

4/2025