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Seminar für Zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) sowie für im Sachgebiet S5 gemäß FwDV 100 tätige Führungskräfte

Veranstaltungsdetails

S BuMA / S5

Seminar für Zuständige für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) sowie für im Sachgebiet S5 gemäß FwDV 100 tätige Führungskräfte

frei buchbar

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer

16

  • Personen, die im Krisenstab eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einer kreisangehörigen Gemeinde mit den Aufgaben der/des „Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA)“ betraut sind.
  • BuMA: erfolgte oder vorgesehene Bestellung mit den Aufgaben der/des „Zuständigen für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit"
  • S5: Ausbildung zum Führer von Führungsgruppen oder Verbänden (F/B V I), alternativ F/B V vor dem 1.1.2005 oder Führungskräfte der Hilfsorganisationen, die eine der FwDV 2 Punkt 4.3 entsprechende Befähigung besitzen.
  • Personen, die in der Einsatzleitung eines Kreises, einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Gemeinde mit den Aufgaben des Sachgebietes „Presse- und Medienarbeit (S5)“ betraut sind.

Die Teilnehmenden kennen den rechtlichen Rahmen des Krisenmanagements bei Großeinsatzlagen und Katastrophen sowie die sich daraus ergebenden Zuständigkeiten für die Bevölkerungsinformation und Medienarbeit. Die im Seminar vermittelten Ansätze und erarbeiteten Strategien für eine „vernetzten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ können, unterstützt durch eigene Stabsdienstordnungen, Dienstanweisungen, etc., zur Optimierung der örtlichen Strukturen genutzt werden.

 

Die Teilnehmenden erkennen Handlungs- und Themenfelder, in denen eine präventive Zusammenarbeit auch mit Dritten, z.B. Polizei, Hilfsorganisationen, kommunale Versorgungsunternehmen, benachbarte bzw. kreisangehörige Kommunen und Feuerwehren, möglich und sinnvoll ist.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

Die Veranstaltung beinhaltet keine Prüfung.

Termine

vonbisKürzelFolge

05.05.2025 09:45 Uhr

07.05.2025

S BuMA / S5

1/2025

16.07.2025 09:45 Uhr

18.07.2025

S BuMA / S5

2/2025