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Klausuren zur Laufbahnprüfung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Veranstaltungsdetails

LG2.1 - LaufbPr Klau

Klausuren zur Laufbahnprüfung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

kontingentiert

je Klausur 1 Tag, Anreise am Vortag zur ersten Klausur ist möglich

in Abhängigkeit der Klausuren:

 

bei einer Klausur 237,62 €, inkl. Beherbergungssteuer

bei zwei Klausuren 475,24 €, inkl. Beherbergungssteuer

bei drei Klausuren 712,86 € inkl. Beherbergungssteuer

24

Laufbahnbewerber*innen gem. VAP2.1-Feu

 

Aufstiegsbeamt*innen gem. VAP2.1-Feu

 

Werkfeuerwehrangehörige gem. VAP2.1-Feu

Die Teilnahmevoraussetzungen sind in der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) geregelt.

Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die Beamtin oder der Beamte für die Laufbahn befähigt ist. Nachgewiesen werden sollen der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten für die zukünftige Aufgabenwahrnehmung sowie die Fähigkeit, diese insbesondere als Zugführerin oder Zugführer praxisbezogen anzuwenden. (§ 11 VAP2.1-Feu)

Im schriftlichen Teil zur Laufbahnprüfung sind drei Klausuren anzufertigen. Den Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung jeweils drei Zeitstunden zur Verfügung.

 

Zwei Klausuren werden grundsätzlich vor Beginn des Abschnitts 9.1 B V - Messstrategie, Verbandsführung Einsatzabschnittsleiter medizinische Rettung und Einführung in die Stabsarbeit geschrieben, die dritte nach Abschluss des Moduls. Im regelfall wird die dritte Klausur zu Beginn des Moduls 9.2 Menschenführung II geschrieben, kann aber Abhängigkeit der Zeitplanung und aufgrund von Feiertage am Ende des Moduls 9.1 noch am IdF NRW oder auch vor dem Modul mit den anderen beiden Klausuren gestellt werden.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

Termine

vonbisKürzelFolge

18.11.2026 14:00 Uhr

20.11.2026

LG2.1-27/01 - LaufbPr Klau 1+2

10/2026

16.12.2026 14:00 Uhr

18.12.2026

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

11/2026

27.01.2027 14:00 Uhr

29.01.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

1/2027

01.03.2027 14:00 Uhr

03.03.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

2/2027

30.03.2027 14:00 Uhr

02.04.2027

3/2027

21.04.2027 14:00 Uhr

23.04.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

4/2027

01.06.2027 14:00 Uhr

03.06.2027

4/2027

30.06.2027 14:00 Uhr

02.07.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

5/2027

28.07.2027 14:00 Uhr

30.07.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

6/2027

01.09.2027 14:00 Uhr

03.09.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

7/2027

20.10.2027 14:00 Uhr

22.10.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

8/2027

17.11.2027 14:00 Uhr

19.11.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

9/2027

19.12.2027 14:00 Uhr

21.12.2027

LG2.1-JJ/MM - LaufbPr Klau 1+2

10/2027