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Modul "Verbandsführer" für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Veranstaltungsdetails

LG2.1 - VF-Basis

Modul "Verbandsführer" für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Der Lehrgang entspricht dem Lehrgang „Verbandsführer“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

kontingentiert

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer

24

  • Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber gem. VAP2.1-Feu
  • Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte gem. VAP2.1-Feu
  • Werkfeuerwehrangehörige gem. VAP2.1-Feu

 

Bei freien Kapazitäten:

  • Führungskräfte der Feuerwehr, die zum Führen von Einheiten oberhalb eines erweiterten Zuges mit Führungsunterstützung (Führungsstufe C) vorgesehen sind.
  • Führungskräfte der Feuerwehr, die die Einsatzleitung bei Einsätzen größeren Umfangs unter Zusammenwirkung unterschiedlicher Behörden und Organisationen auf Grundlage der FwDV 100 übernehmen oder unterstützen sollen.

Es gelten dann die Teilnahmevoraussetzungen des Lehrganges "VF Basis".

  • Die nachzuweisenden Teilnahmevoraussetzungen sind in der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) geregelt.
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.

Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen, um Züge bzw. Verbände als Abschnittsleiterin oder Einsatzleiterin bzw. Abschnittsleiter oder Einsatzleiter mit der Unterstützung einer Führungseinheit (Trupp, Staffel bzw. Gruppe) gemäß den Vorgaben der FwDV 100 führen oder die Funktion einer Führungsassistentin oder eines Führungsassistenten innerhalb einer Führungseinheit wahrnehmen zu können.

Dieses Modul ist Teil der theoretischen Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=36384&aufgehoben=N&keyword=LVOFeu

 

Um freiwerdende Kapazitäten in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein wiederholtes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden. Daher gilt ab 2019 folgende Regelung:

 

Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet. Die zur Erlangung der Qualifikation erforderliche Ausbildung darf nicht noch einmal absolviert werden.

Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan als Alternative zu den Teilmodulen z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.

 

Für den Lehrgang werden aktuelle Kenntnisse auf Zugführerniveau in den Themenbereichen Führung, Taktik, Fahrzeug- und Gerätetechnik, Kommunikationstechnik, Kartenkunde und taktische Zeichen benötigt.

 

Daher werden den Teilnehmenden folgende Seminare bzw. Vorbereitungsmöglichkeiten empfohlen:

  • Teilnahme am Tagesseminar S Digitalfunk Basis
  • Hospitation in der örtlichen Leitstelle
  • Kenntnisse der Strukturen und Konzepte im eigenen Zuständigkeitsbereich zu folgenden Bereichen:

- Alarm- und Ausrückeordnung

- MANV-Konzept

- örtliche Regelungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

- Zusammenarbeit mit der Verwaltung / dem Krisenstab

- Zusammenwirken mit der örtlichen Polizeibehörde

 

Zur Vorbereitung des Lehrgangs und zur Wiederholung bekannten Wissens wird die Vorab-Lernunterlage LU B3-210 "Vom Zugführer zum Verbandsführer" im zugangsfreien Bereich des Feuerwehr- Lernkompasses bereitgestellt: https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_7906&client_id=Feuer

 

Eine Bearbeitung ist im Selbststudium vorgesehen und wird vor Kursbeginn empfohlen. Im Feuerwehr-Lernkompass sind zudem viele weitere Informationen und Inhalte zur Wiederholung und Vorbereitung zusammengestellt.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke an. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften, Lernunterlagen, Arbeitsblätter usw. ist digital im Feuerwehr-Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechend geeignetes, mobiles Endgerät mit. Wir bitten Sie, die folgenden Vorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen:

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem

"Die Veranstaltung beinhaltet einen Leistungsnachweis. Die aktuelle Richtlinie für den Leistungsnachweis finden Sie hier "

Termine

vonbisKürzelFolge

23.11.2026 09:45 Uhr

27.11.2026

LG2.1-27/01 - VF-Basis

10/2026

11.01.2027 09:45 Uhr

15.01.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

1/2027

01.02.2027 09:45 Uhr

05.02.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

2/2027

11.03.2027 09:45 Uhr

17.03.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

3/2027

12.04.2027 09:45 Uhr

16.04.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

4/2027

26.04.2027 09:45 Uhr

30.04.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

5/2027

12.07.2027 09:45 Uhr

16.07.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

6/2027

09.08.2027 09:45 Uhr

13.08.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

7/2027

13.09.2027 09:45 Uhr

17.09.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

8/2027

25.10.2027 09:45 Uhr

29.10.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

9/2027

29.11.2027 09:45 Uhr

03.12.2027

LG2.1-JJ/MM - VF-Basis

10/2027