Lehrgang: Zugführer Basis am Standort Kreis Düren
ZF-Basis - IdF DN
Der Lehrgang beinhaltet eine Prüfung der Teilnehmer. Zusätzlich wird der Zugführer-Aufbaulehrgang (ZF-Aufbau) empfohlen. Die Durchführung des Lehrgangs und der Prüfung ist per Erlass geregelt.
Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Lernkompass
kontingentiert
10 Tage
2.360,00 €
24
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren mit nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen, die zum Zugführer qualifiziert werden sollen.
Die Lehrgangsteilnehmenden besitzen grundlegende Kenntnisse und Befähigungen, die zur Führung eines Zuges der Freiwilligen Feuerwehr oder der Leitung von Einsatzstellen erforderlich sind.
Der Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Zugführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.2
Es wird die Teilnahme an mindestens drei Seminaren am IdF NRW zum Erhalt und zur Vertiefung der in vorangegangenen Ausbildungsstufen im Sinne der FwDV 2, Teil I Ziff. 5 und Teil II Ziff. 5 empfohlen; hierfür eignen sich insbesondere S Einsatzübungen, S Einsatzstellenorganisation, S Zusammenwirken FF und RettD und S Anlagentechnik I (Tagesseminar VB-Sattelauflieger).
Zusätzlich zum Basislehrgang wird der Aufbaulehrgang empfohlen. Zwischen den Lehrgängen soll eine mindestens einjährige praktische Erprobungsphase als Zugführer absolviert werden. Im Aufbaulehrgang werden die Inhalte des Basislehrganges vertieft und ergänzt. Basislehrgang und Aufbaulehrgang zusammen ergeben die vollen Kompetenzen eines ehrenamtlichen Zugführers. Der Aufbaulehrgang ist Voraussetzung für eine spätere Teilnahme am Lehrgang Verbandsführer F/B V-I.
Der Lehrgang beinhaltet praktische Anteile (Einsatzübungen).
Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.
Institut der Feuerwehr NRW
- Außenstelle Düren -
Marienstr. 29
52372 Kreuzau
Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW
kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW
vom 25.10.2021) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist
nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die
oben genannten Punkte erfüllt werden können.
Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage) inkl. Helm mit
Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei
entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte,
Nässe und Wind) zu sorgen.
Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung
während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines
Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.
Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Feuerwehr-Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.
Katastrophenschutz (in der aktuellen Fassung)
Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
aktuellen Fassung
aktuellen Fassung)
Die Veranstaltung beinhaltet eine Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie hier .
16.11.2026 09:45 Uhr
27.11.2026
11/2026
04.01.2027 09:45 Uhr
15.01.2027
131/2027
15.02.2027 09:45 Uhr
26.02.2027
132/2027
18.03.2027 09:45 Uhr
02.04.2027
133/2027
05.04.2027 09:45 Uhr
16.04.2027
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14.06.2027 09:45 Uhr
25.06.2027
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28.06.2027 09:45 Uhr
09.07.2027
136/2027
26.07.2027 09:45 Uhr
06.08.2027
137/2027
23.08.2027 09:45 Uhr
03.09.2027
138/2027
06.09.2027 09:45 Uhr
17.09.2027
139/2027
04.10.2027 09:45 Uhr
15.10.2027
140/2027
15.11.2027 09:45 Uhr
26.11.2027
141/2027