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Lehrgang: Gruppenführer in der Leitstelle am Standort Kreis Düren

Veranstaltungsdetails

GF-Leitstelle - IdF DN

Lehrgang: Gruppenführer in der Leitstelle am Standort Kreis Düren

Der Gruppenführer-Leitstelle ist Teil des Qualifizierungspfades "feuerwehrtechnische Führungsausbildung" im Ausbildungskonzepts für die Qualifizierung zu Leitstellendisponentinnen und -disponenten.

 

Der Teilnehmendenkreis ist beschränkt auf Teilnehmende nach dem oben genannten Ausbildungskonzept.

 

Der Lehrgang ist kein Ersatz für den (hauptamtlichen) Qualifikation als "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1 (Gruppenführer-Basislehrgang) und berechtigt nach Bestehen nicht zur Führung einer Gruppe im Feuerwehreinsatz (Führungsstufe A).

 

Die Durchführung der Modulreihe und der Prüfungen ist per Erlass geregelt.

  • Ausführungsvorschrift "Ausbildungskonzept für die Qualifizierung von Leitstellendispoentinnen und -dispoenten"

kontingentiert

10 Tage

2.360,00 €

24

Teilnehmende am Ausbildungskonzept für die Qualifizierung zu Leitstellendisponentinnen und -disponenten.

  • Truppmann-Ausbildung der Module 1-4
  • Sprechfunker-Ausbildung
  • Truppführer-Ausbildung inkl. der Module 1-3 der Truppführer-Fortbildung.
  • Wachpraktikum von 336h
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten sowie eine umfassende Einsatzerfahrung (grundsätzlich mindestens ein Jahr) müssen gegeben sein.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr-Lernkompass entsprechende Dokumente.

 

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht

möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.

Institut der Feuerwehr NRW

- Außenstelle Düren -

Marienstr. 29

52372 Kreuzau

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Alternativ zum Feuerwehrhelm kann auch ein für die AbstuSi geeigneter Helm mitgebracht werden. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke an. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche. Einweg – bzw. Wegwerfbecher werden nicht mehr zur Verfügung gestellt.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Feuerwehr-Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen

Fassung) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031 )

 

DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf

 

sowie die aktuellen Feuerwehr-Dienstvorschriften

Termine

vonbisKürzelFolge

08.06.2026 09:45 Uhr

19.06.2026

GF-Leitstelle - IdF DN

1/2026

02.11.2026 09:45 Uhr

13.11.2026

GF-Leitstelle - IdF DN

2/2026