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Seminar: Vorbeugender Brandschutz (Fortbildung) für Mitarbeiter von Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle

Veranstaltungsdetails

S VB (F)

Seminar: Vorbeugender Brandschutz (Fortbildung) für Mitarbeiter von Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Mitarbeitenden der Brandschutzdienststellen und der unteren Bauaufsichtsbehörden zur Vertiefung des Wissens im Vorbeugenden Brandschutz und zum Erfahrungsaustausch. Fortbildungsveranstaltung mit einzelnen aktuellen Themenblöcken aus dem Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr, neuer Vorschriften und Regelwerke, aktueller Stand der Rechtsprechung, Neuerungen der Industrie und Produktzulassungen. Die Themen werden vor dem Seminar auf der Internetseite des IdF NRW veröffentlicht. Die Inhalte der angebotenen Seminare im Jahresverlauf sind identisch.

frei buchbar

1 Tag

200 €

80

  • Angehörige von Brandschutzdienststellen der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden (§ 25 BHKG)
  • Mitarbeitende der unteren Bauaufsichtsbehörden (§ 57 BauO NRW 2018)
  • Mitarbeitende der Baudienststellen des Landes NRW oder eines Landschaftsverbandes (§ 79 BauO NRW 2018)
  • Befähigung zur Wahrnehmung der Aufgaben in den Brandschutzdienststellen nach § 25 BHKG oder gleichwertige Befähigung zur Wahrnehmung der Aufgaben in den Bauaufsichtsbehörden.

Die Seminarteilnehmenden werden über aktuelle Entwicklungen und Fachthemen im Vorbeugenden Brandschutz informiert. Sie können die neu erworbenen Kenntnisse in ihre tägliche Arbeit integrieren. Das Seminar soll neben einer fachlichen Fortbildung die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden der Brandschutzdienststellen und der Bauaufsichtsbehörden fördern.

Es ist vorgesehen, die Lehrgangsplätze paarweise an die Gebietskörperschaften zu vergeben, um eine Besetzung mit Mitarbeitenden aus Feuerwehr und Bauaufsicht zu ermöglichen.

Die Vorträge werden von Gastdozierenden gehalten. Das Seminar-Programm wird jährlich neu zusammengestellt. Die Seminarpläne zu den einzelnen Seminaren werden rechtzeitig im Internet veröffentlicht.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Mitarbeitende der Bauafsichtsbehörden die regelmäßig zivilige Kleidung tragen (keine Uniform/ Dienstkleidung) sind hiervon selbstverständlich nicht betroffen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

Termine

vonbisKürzelFolge

05.03.2025 09:00 Uhr

05.03.2025

S VB (F)

1/2025

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12.06.2025 09:00 Uhr

12.06.2025

S VB (F)

2/2025