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Lehrgang: Ausbilder*in in der Feuerwehr

weitere Informationen finden Sie hier .

Veranstaltungsdetails

F/B Ausbilder - IdF MS

Lehrgang: Ausbilder*in in der Feuerwehr

weitere Informationen finden Sie hier .

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7.

Der Lehrgang gliedert sich in zwei zusammenhängende Teile 1 und 2, die als Lehrgangsverbund besucht werden.

kontingentiert

2 Tage

472,00 €

12

Feuerwehrangehörige, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen in Lehrveranstaltungen auf Gemeinde- oder Kreisebene vorgesehen sind.

Dieser Lehrgang ist nicht vorgesehen für Feuerwehrangehörige, die bereits eine gleichwertige Ausbildung erhalten haben.

  • Qualifikation „Gruppenführer*in“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)
  • die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein umfassende Einsatzerfahrung in der jeweiligen Funktion (grundsätzlich mindestens ein Jahr)

Dieser Lehrgang vermittelt die didaktisch-methodischen Basiskompetenzen für die Gestaltung von Unterrichten. Nur in Verbindung mit einer entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kompetenz wird die Befähigung zum „Ausbilder in der Feuerwehr“ für unterschiedliche Lehrgänge und Lehrgangsinhalte erreicht (siehe FwDV 2, Kapitel 4.7).

Es wird empfohlen, zur Vorbereitung auf den Lehrgang Unterrichte auf Standortebene zu halten, um erste Erfahrungen zu sammeln.

Der Lehrgang gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden die Grundlagen zur Planung und Durchführung eines Unterrichts vermittelt.

Der Zeitraum zwischen den beiden Lehrgangsteilen soll von den Lehrgangsteilnehmer*innen für die Vorbereitung der Lehrtrainings genutzt werden, um das im ersten Lehrgangsteil erworbene Wissen anwenden zu können.

Der zweite Teil des Lehrgangs besteht aus der Durchführung des Lehrtrainings.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

Die Veranstaltung beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie hier .

Termine

vonbisKürzelFolge

16.12.2024 09:45 Uhr

18.12.2024

F/B Ausbilder Teil 2 - IdF DN

5/2024

05.03.2025 09:45 Uhr

06.03.2025

F/B Ausbilder - IdF DN

1/2025

10.03.2025 09:45 Uhr

11.03.2025

F/B Ausbilder - IdF DN

2/2025

07.04.2025 09:45 Uhr

08.04.2025

F/B Ausbilder - IdF DN

3/2025

09.04.2025 09:45 Uhr

11.04.2025

F/B Ausbilder

1/2025

14.04.2025 09:45 Uhr

16.04.2025

F/B Ausbilder

2/2025

05.05.2025 09:45 Uhr

07.05.2025

F/B Ausbilder

3/2025

18.08.2025 09:45 Uhr

19.08.2025

F/B Ausbilder - IdF DN

4/2025

22.09.2025 09:45 Uhr

23.09.2025

F/B Ausbilder - IdF DN

5/2025

24.09.2025 09:45 Uhr

26.09.2025

F/B Ausbilder

4/2025

22.10.2025 09:45 Uhr

24.10.2025

F/B Ausbilder

5/2025