HA GF - GF-Aufbau - IdF MS - Gruppenführer-Aufbaulehrgang am Standort Münster
HA GF - GF-Aufbau - IdF MS
Der Gruppenführer-Aufbaulehrgang ist Teil der Modulreihe "Hauptamtliche Gruppenführer-Qualifizierung".
Die Durchführung der Modulreihe und der Prüfungen ist per Erlass geregelt.
Für dieses Modul gilt:
kontingentiert
10 Tage
2.376,20 €, inkl. Beherbergungssteuer
24
Feuerwehrangehörige, die selbstständig taktische Einheiten in der Führungsstufe A führen sollen.
Ziel des Moduls ist es, hauptberufliche Feuerwehrangehörige, die mit der Führung einer Staffel oder einer Gruppe im Einsatz beauftragt werden sollen, fortzubilden.
Die Teilnehmenden werden befähigt Einsätze in der Führungsstufe A zu leiten und in darüber hinaus gehenden Einsätzen unterhalb einer übergeordneten Führungskraft tätig zu werden.
Im Modul GF-Aufbau werden besondere Einsatzsituationen und das Zusammenwirken mit Polizei und Rettungsdienst vorwiegend praktisch in Einsatzübungen behandelt.
Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.
Institut der Feuerwehr NRW
- Hauptsitz -
Wolbecker Str. 237
48155 Münster
Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen:
BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen
Fassung) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031 )
DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf )
Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/305-002.pdf )
sowie die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung):
02.12.2024 09:45 Uhr
13.12.2024
15/2024
27.01.2025 09:45 Uhr
07.02.2025
1/2025
10.02.2025 09:45 Uhr
21.02.2025
5/2025
10.03.2025 09:45 Uhr
21.03.2025
6/2025
24.03.2025 09:45 Uhr
04.04.2025
11/2025
14.04.2025 09:45 Uhr
30.04.2025
2/2025
12.05.2025 09:45 Uhr
23.05.2025
12/2025
23.06.2025 09:45 Uhr
04.07.2025
13/2025
07.07.2025 09:45 Uhr
18.07.2025
14/2025
28.07.2025 09:45 Uhr
08.08.2025
3/2025
25.08.2025 09:45 Uhr
05.09.2025
7/2025
08.09.2025 09:45 Uhr
19.09.2025
15/2025
15.09.2025 09:45 Uhr
26.09.2025
8/2025
06.10.2025 09:45 Uhr
17.10.2025
16/2025
27.10.2025 09:45 Uhr
07.11.2025
4/2025
10.11.2025 09:45 Uhr
21.11.2025
9/2025
24.11.2025 09:45 Uhr
05.12.2025
10/2025
08.12.2025 09:45 Uhr
19.12.2025
17/2025