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B V-Modul "Verbandsführer "der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Veranstaltungsdetails

B V: VerbFhr

B V-Modul "Verbandsführer "der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen zur Führung von Verbänden im Rahmen der Führungsstufe C und entspricht dem Lehrgang „Verbandsführer“ gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

kontingentiert

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer

24

Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber gem. VAP2.1-Feu

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte gem. VAP2.1-Feu

Werkfeuerwehrangehörige gem VAP2.1-Feu

  • die nachzuweisenden Teilnahmevoraussetzungen sind in der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) geregelt
  • die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein
  • umfassende Einsatzerfahrung in der jeweiligen Funktion (grundsätzlich mindestens ein Jahr)

Die Teilnahme vermittelt die Grundlagen, um Züge bzw. Verbände als Abschnittsleiterin oder Einsatzleiterin bzw. Abschnittsleiter oder Einsatzleiter mit der Unterstützung einer Führungseinheit (Trupp, Staffel bzw. Gruppe) gemäß den Vorgaben der FwDV 100 führen oder die Funktion einer Führungsassistentin oder eines Führungsassistenten innerhalb einer Führungseinheit wahrzunehmen zu können.

Da die verwendeten Lernunterlagen und Aufgabenstellungen auch online vorliegen, ist für den Teilnehmer die Mitnahme eines Tablets oder Laptops empfehlenswert.

 

Dieses Modul ist Teil der theoretischen Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=36384&aufgehoben=N&keyword=LVOFeu

 

Um freiwerdende Kapazitäten in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein erneutes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden. Daher gilt ab 2019 folgende Regelung:

 

Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet und darf nicht noch einmal absolviert werden. Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan statt der Teilmodule z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.

 

Für den Lehrgang werden aktuelle Kenntnisse auf Zugführerniveau in den Themenbereichen Führung, Taktik, Fahrzeug- und Gerätetechnik, Kommunikationstechnik, Kartenkunde und taktische Zeichen benötigt. Daher werden den Teilnehmenden folgende Seminare bzw. Vorbereitungsmöglichkeiten empfohlen:

 

  • Teilnahme am Tagesseminar S Digitalfunk Basis
  • Hospitation in der örtlichen Leitstelle
  • Kenntnisse der Strukturen und Konzepte im eigenen Zuständigkeitsbereich zu folgenden Bereichen:
  • Alarm- und Ausrückeordnung
  • MANV-Konzept
  • örtliche Regelungen zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit der Verwaltung / dem Krisenstab
  • Zusammenwirken mit der örtlichen Polizeibehörde

 

Zur Vorbereitung des Lehrgangs und zur Wiederholung bekannten Wissens wird die Vorab-Lernunterlage LU B3-210 "Vom Zugführer zum Verbandsführer" im zugangsfreien Bereich des Feuerwehr-

Lernkompasses bereitgestellt: https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_7906&client_id=Feuer

 

Eine Bearbeitung ist im Selbststudium vorgesehen und wird vor Kursbeginn empfohlen. Im Feuerwehr-Lernkompass sind zudem viele weitere Informationen und Inhalte zur Wiederholung und Vorbereitung zusammengestellt.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

Die Veranstaltung beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie hier .

Termine

vonbisKürzelFolge

13.01.2025 09:45 Uhr

17.01.2025

B V: VerbFhr

1/2025

10.02.2025 09:45 Uhr

14.02.2025

B V: VerbFhr

2/2025

10.03.2025 09:45 Uhr

14.03.2025

B V: VerbFhr

3/2025

06.05.2025 14:00 Uhr

13.05.2025

B V: VerbFhr

4/2025

14.07.2025 09:45 Uhr

18.07.2025

B V: VerbFhr

5/2025

11.08.2025 09:45 Uhr

15.08.2025

B V: VerbFhr

6/2025

08.09.2025 09:45 Uhr

12.09.2025

B V: VerbFhr

7/2025

03.11.2025 09:45 Uhr

07.11.2025

B V: VerbFhr

8/2025

01.12.2025 09:45 Uhr

05.12.2025

B V: VerbFhr

9/2025