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Zugführer-Fortbildung - Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Veranstaltungsdetails

ZF-Fortbildung ZusRettD

Zugführer-Fortbildung - Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst

Der Fortbildungslehrgang richtet sich an ehrenamtliche Führungskräfte der Feuerwehren im Einsatzdienst. Er baut auf dem Zugführer-Basislehrgang auf und beinhaltet keine Prüfung der Teilnehmer.

frei buchbar

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer

24

Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr, die Handlungskompetenzen in der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst an der Einsatzstelle erlangen oder aktualisieren möchten.

Das Seminar richtet sich speziell an Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr, welche über keinerlei oder wenig Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst an der Einsatzstelle verfügen. Für dieses Seminar ist keine rettungsdienstliche Ausbildung / Erfahrung nötig.

  • Qualifikation "Zugführer*in" nach Feuerwehr-Dienstvorschift 2 (FwDV 2)
  • Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein

Für eine optimale und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Feuerwehreinsatz werden die Organisation des Rettungsdienstes, die Arbeitsweise und die Schnittstellen zum Rettungsdienst vorgestellt.

Schwerpunktthemen:

  • Führungsaufgaben im Feuerwehr-Einsatz als Zugführer
  • Zusammenarbeit mit Einheiten des Rettungsdienstes
  • Zusammenwirken von Feuerwehr und Rettungsdienst unterhalb der MANV-Schwelle
  • Grundlagen (Theorie) der Katastrophenschutzkonzepte NRW

 

In gemeinsamen Übungen mit Rettungsdiensteinheiten kann der Teilnehmer reflektierte Erfahrungen als Führungskraft erhalten.

In diesem Seminar werden neben theoretischen Unterrichtsblöcken praktische Einsatzübungen durchgeführt.

 

Der Fortbildungslehrgang wird nicht als Zugführer-Aufbau - (ZF-Aufbau-) lehrgang anerkannt. Der Lehrgang ZF-Aufbau muss zusätzlich absolviert werden.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

Termine

vonbisKürzelFolge

24.02.2025 09:45 Uhr

26.02.2025

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14.04.2025 09:45 Uhr

16.04.2025

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2/2025

02.06.2025 09:45 Uhr

04.06.2025

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21.07.2025 09:45 Uhr

23.07.2025

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