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Seminar für Brandschutztechniker (Fortbildung)

Veranstaltungsdetails

S BST (F)

Seminar für Brandschutztechniker (Fortbildung)

Fortbildungsveranstaltung mit einzelnen aktuellen Themenblöcken aus dem Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr, neue Vorschriften und Regelwerke, aktueller Stand der Rechtsprechung, Neuerungen der Industrie und Produktzulassungen.

 

Die Themen sind auf den Aufgabenbereich „Brandschutztechniker“ abgestimmt.

 

Die Inhalte der angebotenen Seminare im Jahresverlauf sind identisch.

kontingentiert

2 Tage

475,24 €, inkl. Beherbergungssteuer

48

  • Personen, die aktuell mit der Brandverhütungsschau in einer Stadt oder Gemeinde beauftragt sind und die nach Ausbildung zum Brandschutztechniker mindestens fünf Jahre praktische Erfahrung im Bereich der Brandverhütungsschau haben
  • Personen, denen zukünftig die Brandverhütungsschau in einer Stadt oder Gemeinde übertragen werden soll und deren Ausbildung zum Brandschutztechniker mindestens fünf Jahre zurück liegt
  • Ausbildung zum Brandschutztechniker*in (F/B BST) am IdF NRW oder Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr entsprechend den Lernzielen des Brandschutztechniker*in-Lehrgangs oder Laufbahnbefähigung für die Laufgruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes
  • Qualifikation zum Durchführen von Brandverhütungsschauen im Sinne des § 26 BHKG
  • Die Seminarteilnehmenden werden über aktuelle Probleme und Entwicklungen im Vorbeugenden Brandschutz informiert. Sie können die neu erworbenen Kenntnisse in ihre tägliche Arbeit integrieren
  • Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit gegeben, in einem landesweiten Forum einen moderierten Erfahrungsaustausch durchzuführen
  • Das Seminar ergänzt die Fortbildung der Brandschutztechniker auf Kreisebene

Die Seminarpläne zu den einzelnen Seminaren werden zeitnah im Internet veröffentlicht.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

Termine

vonbisKürzelFolge

28.04.2025 09:45 Uhr

29.04.2025

S BST (F)

1/2025

23.06.2025 09:45 Uhr

24.06.2025

S BST (F)

2/2025