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Gruppenführer-Basislehrgang im Blended Learning

Veranstaltungsdetails

GF-Basis BL

Gruppenführer-Basislehrgang im Blended Learning

Der Lehrgang GF-B BL entspricht inhaltlich dem Lehrgang Gruppenführer-Basis und wird mit der Prüfung zum Gruppenführer abgeschlossen.

Die Art und Weise der Durchführung ermöglicht es den Auszubildenden, berufsbegleitend und in einem gewissen Rahmen selbstgesteuert zu lernen. Diese Lehrgangsform bietet erhebliche Vorteile für alle ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, welche sich nicht einfach für zwei Wochen aus dem privaten / beruflichen Leben herauslösen können.

 

Die Durchführung des zugrundeliegenden Gruppenführer Basislehrgangs und der Prüfung ist per Erlass geregelt.

  • Ausführungsvorschrift: Gruppenführer-Basislehrgang
  • Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang
  • Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang
  • Fragenkatalog Vortest mit Lösungen
  • Fragenkatalog Vortest ohne Lösungen

 

Der Lehrgang im Blended Learning gliedert sich in folgende Phasen:

  • Einführungsveranstaltung: Online im virtuellen Klassenzimmer (ca. 2 h)
  • E-Learning Phase: Theoretische Ausbildung (8 Wochen)
  • Präsenzphase: Praktische Ausbildung am IdF NRW (5 Tage)
  • Praktische Selbstlernphase: Training an der eigenen Dienststelle (bis zu 6 Wochen)
  • Prüfung am IdF NRW (1 Tag)

 

Dazu im Einzelnen:

 

Einführungsveranstaltung:

Die Einführungsveranstaltung findet jeweils am Mittwoch der ersten Lehrgangswoche im virtuellen Klassenzimmer auf der Lernplattform "Feuerwehr Lernkompass" (www.lernkompass.idf.nrw) statt. Die Zugangsdaten erhalten die Auszubildenden rechtzeitig vor Beginn per Email. Während dieser ca. 2-stündigen Einführungsveranstaltung lernen sie die Dozenten, den Lehrgangsablauf und die Lernumgebung kennen. Gleichzeitig werden die ersten Aufgaben zum Kennenlernen der digitalen Umgebung freigeschaltet.

 

Wissensvermittlung im E-Learning:

Die theoretische Ausbildung (Zeitansatz: ca. 3 - 4 h pro Woche) erfolgt berufsbegleitend, online über den Feuerwehr Lernkompass. Dort werden den Auszubildenden die Lerninhalte und Aufgaben zur Verfügung gestellt, die sie selbstständig im Eigenstudium sowie in Kleingruppen erarbeiten bzw. lösen.

Dabei erhalten die Auszubildenden regelmäßig Feedback von ihren Dozenten. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, über den Feuerwehr Lernkompass Fragen an die Dozenten zu stellen, die während der allgemeinen Dienstzeiten der Dozenten beantwortet werden.

Ergänzend findet jeden Mittwoch um 19 Uhr im virtuellen Klassenzimmer ein Abgleich der Lernfortschritte mit den Dozenten des IdF NRW statt (Dauer ca. 1 h). Hier kommen alle Auszubildenden mit ihren Dozenten zusammen, um Fragen oder andere Punkte aus der vergangenen Woche nachzubereiten sowie die Aufgaben der kommenden Woche vorzustellen. Dieser Synchronisationspunkt ist verpflichtend für alle Auszubildenden. Die Zeit ist je nach Bedarf variabel, soll aber eine Stunde nicht überschreiten.

Präsenzwoche am IdF NRW:

Die praktische Ausbildung in der Präsenzwoche erfolgt zentral am IdF NRW. Ziel ist, dass die im E-Learning erarbeiteten Inhalte praktisch in Einsatzübungen angewendet und umgesetzt werden, um sie so zu festigen. Im Rahmen der Übungsnachbesprechungen werden einzelne Themen zielgruppenorientiert und individuell vertieft.

Praktische Selbstlernphase:

Die feuerwehrtechnischen Fach- und Führungskompetenzen werden am eigenen Standort mit den dort vorhandenen Einsatzmitteln und -kräften vertieft. Die Dauer der praktischen Selbstlernphase richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden.

Den Auszubildenden muss die Möglichkeit gegeben werden, während der praktischen Selbstlernphase bei mindestens drei Übungen oder Einsätzen unter Aufsicht in der Führungsstufe A als Gruppenführer tätig zu werden. Idealerweise kommen die Übungen / Einsätze sowohl aus dem Bereich Brandbekämpfung als auch aus dem Bereich der technischen Hilfeleistung.

 

Prüfung:

Die Prüfung findet ca. 6 Wochen nach Beendigung der praktischen Woche am IdF NRW statt. Die Prüfung richtet sich nach der Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang.

kontingentiert

2.360,00 €

24

Feuerwehrangehörige, die selbstständige taktische Einheiten in der Führungsstufe A führen sollen.

  • Die nachzuweisenden Vorbildungsvoraussetzungen sind durch die Ausbildungsvorschrift "Gruppenführer-Basislehrgang" geregelt.
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.
  • Diese Art des Lehrgangs richtet sich speziell an Auszubildende, die dem E-Learning gegenüber offen sind und sich im Selbststudium eigenverantwortlich über längere Zeit Inhalte aneignen können
  • Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang: Für die Teilnahme am GF-Basis BL ist für die E-Learning-Phasen ein Computer mit einer guten und stabilen Internet-Anbindung erforderlich. Zu den Synchronisationspunkten sind zumindest funktionsfähige Lautsprecher und ein Mikrofon (besser: Headset) erforderlich, die Verwendung einer Webcam wird dringend empfohlen
  • Anforderungen an die Dienststelle: Die Dienststelle muss eine(n) Coach (Gruppenführer-Qualifikation mit Erfahrung als Gruppenführer im Einsatz und Qualifikation zum Ausbilder in der Feuerwehr) benennen, der die Auszubildenden begleitet. Insbesondere während der Selbstlernphasen stellen die Coaches die Schnittstelle zur eigenen Dienststelle dar. Sie übernehmen neben organisatorischen Aufgaben die Rolle einer Begleiterin / eines Begleiters ein und stehen als erster Ansprechpartner für die Auszubildenden zur Verfügung. Auch die Coaches werden auf ihre Aufgabe durch das IdF NRW vorbereitet und während Ausbildungszeit begleitet. Nähere Informationen finden Sie unter dem Seminar Coachs im GF-B BL.

Die Lehrgangsteilnehmer besitzen zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie befähigen, die Aufgaben als Führer einer taktischen Einheit bis zur Stärke einer Gruppe im Einsatz, als Einsatzleiter bei selbstständigem Einsatz der taktischen Einheit, als Leiter der Einheit im innendienstlichen Aufgabenbereich, als Leiter einer Brandsicherheitswache wahrzunehmen sowie in der praktischen Ausbildung mitzuwirken.

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1

Der Lehrgang wird von Beginn an in der u. a. Schutzkleidung durchgeführt. Das Mitbringen der Ausgehuniform ist nicht notwendig.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie auf der Homepage im Bereich Service und im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahme-Voraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten und nach Möglichkeit an einem Vorbereitungslehrgang auf Kreis- bzw. kommunaler Ebene teilzunehmen.

Auf die Notwendigkeit des Leitersteigens wird verwiesen.

  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen Fassung) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031)
  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 10: Die tragbaren Leitern (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- und Führungssystem (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • PDV/DV 800: Fernmeldeeinsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • PDV/DV 810: Sprechfunkdienst (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf)
  • Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/305-002.pdf)
  • Bringen Sie darüber hinaus bitte Ihre persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 DGUV mit.
  • Feuerwehr-Haltegurt + Gesichtsschutz (Visier)
  • Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3, bzw. Höhenretter-Overall). Im Winter ist für einen aus-reichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
  • Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können

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