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Seminar Modul Technik

Veranstaltungsdetails

S Modul Technik

Seminar Modul Technik

Das Seminar besteht aus einem dreiwöchigen Theorieblock am IdF NRW und einem anschließenden achtwöchigen Praxisblock in der technischen Abteilung einer Berufsfeuerwehr oder einer vergleichbaren Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften.

kontingentiert

15 Tage

3.564,30 €, inkl. Beherbergungssteuer
(ab 01.08.2024)

3.540,00 €

(bis 31.07.2024)

24

Teilnehmer*innen sind Beamt*innen der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes, die für eine Tätigkeit in einer technischen Abteilung einer Feuerwehr vorgesehen sind.

  • Abgeschlossene Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu; VAP2.2-Feu)
  • die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang ver-bundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein

Dieses Seminar vertieft Kenntnisse im Bereich der Feuerwehrtechnik und soll konkret auf die bevorstehende tägliche Arbeit im Bereich der technischen Dienste anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen vorbereiten. Die Seminarteilnehmer*innen sind abschließend in der Lage, Aufgaben in einer technischen Abteilung einer Feuerwehr eigenständig zu erledigen.

Die Teilnahme an dem Technik-Seminar soll unmittelbar vor oder nach Aufnahme einer Tätigkeit in einer technischen Abteilung einer Feuerwehr stattfinden. Somit muss nicht grundsätzlich jede/jeder Absolvent*in direkt im Anschluss an die Laufbahn- oder Aufstiegsprüfung das Seminar belegen.

In Ergänzung zu diesem theoretischen Ausbildungsmodul ist ein verpflichtendes praktisches Ausbildungsmodul vorzusehen. Die Dauer des praktischen Moduls beträgt 8 Wochen. Es sollte im Regelfall in der technischen Abteilung einer anderen Berufsfeuerwehr oder vergleichbaren Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden. Eine Durchführung bei der eigenen Feuerwehr ist als Ausnahme möglich.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • grundsätzlich wird die Veranstaltung in „Dienstkleidung“ durchgeführt
  • Arbeitshandschuhe, die über den Anzügen zum Körperschutz Form 2 o-der 3 gem. FwDV 500 getragen werden

Die Veranstaltung beinhaltet keine Prüfung.

Termine

vonbisKürzelFolge
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