Lehrgang: Ausbildende Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)
F/B Ausbilder SRHT
kontingentiert
7 Tage
1.663,34 €, inkl. Beherbergungssteuer
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Höhenretter der Feuerwehr nach AGBF-Bund Empfehlung SRHT mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) eingesetzt werden.
Ausbildung zum Gruppenführenden und
die Ausbildung zum Höhenretter nach AGBF Bund Empfehlung SRHT (80h) und
Nachweis regelmäßiger Fortbildung im Bereich SRHT (72 Std p.A.) und
mindestens einwöchige Ausbildung in Methodik/ Didaktik wie z.B.:
Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Die umfasst insbesondere die physische und psychische Befähigung Übungen in Höhen durchzuführen.
Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung in der SRHT nach AGBF-Empfehlung und Unfallverhütungsvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen.
Überdies befähigt die Ausbildung dazu, die selbstständige Planung und Durchführung als Einsatzführender bei Einsätzen der SRHT zu übernehmen.
Laut überarbeiteter FwDV 2 ist Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbildendenschulung" die Ausbildung zum Gruppenführenden.
In diesem Seminar werden keine Grundtätigkeiten der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen gelehrt. Während der Ausbildendenschulung werden hauptsächlich praktische Übungen in Höhen durchgeführt. Zum erfolgreichen Abschluss des Seminars ist eine sichere Beherrschung der, in der SRHT verwendeten Knoten und taktischen Grundvarianten erforderlich.
Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach AGBF-Empfehlung im Bereich SRHT.
Institut der Feuerwehr NRW
- Hauptsitz -
Wolbecker Str. 237
48155 Münster
Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.
49: Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehren
- 112/198: Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz;
- 112/199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen
-312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unter-
weisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
gegen Absturz und Rettungsausrüstungen;
-305-002: Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr
-212-001: Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützenden Zugangs- und Positionierungs-
verfahren
12.05.2025 09:45 Uhr
23.05.2025
1/2025
25.08.2025 09:45 Uhr
05.09.2025
2/2025