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Seminar Ausbilder*in für Atemschutzgeräteträger*innen

Veranstaltungsdetails

S Ausbilder Agt

Seminar Ausbilder*in für Atemschutzgeräteträger*innen

kontingentiert

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer

24

Erfahrene Ausbilder*innen, die in der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern*innen eingesetzt werden sollen.

  • Qualifikation „Gruppenführer*in“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)
  • Qualifikation "Atemschutzgeräteträger*in" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)
  • Qualifikation "F/B Ausbilder*in in der Feuerwehr" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2). Als gleichwertig werden anerkannt: https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=file_52074_download&client_id=Feuer
  • Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein
  • Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung der Atemschutzgeräteträger*innen im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen.
  • Darüber hinaus befähigt die Teilnahme, Lehrpläne für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträger*innen zu erstellen und die erforderlichen Lehrinhalte zu erarbeiten.
  • Das Seminar ist eine fachspezifische Ausbildung nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2), um als Ausbilder*in für Atemschutzgeräteträger*innen tätig werden zu dürfen.
  • Eigene Ausbildungskonzepte dürfen mitgebracht werden, die als Grundlage für die Ausbildungsplanung genutzt werden können

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

 

sowie die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften:

 

  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 7: Atemschutz (in der aktuellen Fassung)

Die Veranstaltung beinhaltet keine Prüfung.

Termine

vonbisKürzelFolge

09.09.2025 09:45 Uhr

11.09.2025

S Ausbilder Agt

1/2025

13.10.2025 09:45 Uhr

15.10.2025

S Ausbilder Agt

2/2025