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Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Veranstaltungsdetails

F/B OrgL RD

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs kann als fachliche Eignung für die Bestellung als "Organisatorische Leiterin/Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" gem. § 7 Abs. 4 RettG NRW vom Träger des Rettungsdienstes anerkannt werden.

kontingentiert

5 Tage

24

Angehörige der Feuerwehr, der Regieeinheiten und der Hilfsorganisationen, die bei Einsätzen mit einem Massenanfall von Verletzten im Einsatzabschnitt "Medizinische Rettung" für Führungsfunktionen vorgesehen sind.

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Zugführerin bzw. zum Zug-führer (für Angehörige der Feuerwehr: Zugführer-Basislehrgang und ZF-Fortbildung "Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst“, Zugführer-Ba-sislehrgang und zusätzlich Zugführer-Aufbaulehrgang bis 2020, F IV-Lehrgang bis 2016, Laufbahnprüfung gemäß VAPgD-Feu bis 2007 oder Zugführerprüfung gemäß VAP2.1-Feu);
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter
  • die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang ver-bundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein
  • umfassende Einsatzerfahrung in der jeweiligen Funktion (grundsätzlich mindestens ein Jahr)

Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen zur Führung und Organisation von Einsatzabschnitten bei Einsätzen, in denen eine Vielzahl verletzter oder erkrankter Menschen zu versorgen und den geeigneten Behandlungsstrukturen zuzuführen sind.

 

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Einsatzabschnitt "Medizinische Rettung".

Fundierte Kenntnisse über die MANV-Konzepte der entsendenden Gebietskörperschaft werden vorausgesetzt.

 

Der Lehrgang "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" kann gem. RdErl. d. MAGS v. 21.01.1997 - V C 6 - 0717.8 als 30-stündige Fortbildung des in der Notfallrettung und dem Krankentransport eingesetzten nichtärztlichen Personals (Verwendungsfortbildung (Vorbereitung für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten)) nach § 5 RettG NRW anerkannt werden.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • ein internetfähiges Endgerät wird in der Lehrveranstaltung zwingend benötigt
  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen Fassung) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031)
  • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (in der aktuellen Fassung) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000325)
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- und Führungssystem (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • grundsätzlich wird die Veranstaltung in „Dienstkleidung“ durchgeführt
  • Sportschuhe für die Turnhalle
  • ein Teil der Führungssimulationen finden im Freien statt. Entsprechen-der Wetterschutz wird für Übungen im Außenbereich benötigt

Die Veranstaltung beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

 

https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=file_42811_download&client_id=Feuer

Termine

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