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Seminar für Ausbildende in der SRHT (Fortbildung)

Veranstaltungsdetails

S Ausbilder SRHT (F)

Seminar für Ausbildende in der SRHT (Fortbildung)

kontingentiert

3 Tage

708 €

16

Ausbildende mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Rahmen der "Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)“ eingesetzt werden.

 

 

  • Qualifikation „Gruppenführer*in“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)
  • Qualifikation in der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dies umfasst insbesondere die physische und psychische Befähigung Übungen in Höhen durchzuführen (mind. G26.3 und G41)

Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung in der SRHT nach AGBF-Empfehlung und Unfallverhütungsvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen. Sowie die selbständige Planung und Durchführung als Einheitsführender bei Einsätzen der SRHT.

Laut überarbeiteter FwDV 2 ist Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbildendenschulung" die Ausbildung zum Gruppenführenden.

In diesem Seminar werden keine Grundtätigkeiten der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen gelehrt. Während der Ausbildendenschulung werden hauptsächlich praktische Übungen in Höhen durchgeführt. Zum erfolgreichen Abschluss des Seminars ist eine sichere Beherrschung der, in der SRHT verwendeten Knoten und taktischen Grundvarianten erforderlich.

 

Änderungen dieser Beschreibung sind teilweise notwendig und im Internet unterhttp://www.idf.nrw.de aktuell nachzulesen. Bitte informieren Sie sich ggf. kurz vor Ihrer Teilnahme.

 

Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach AGBF-Empfehlung im Bereich SRHT.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • AGBF-Empfehlung
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf)
  • Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/305-002.pdf)
  • Bringen Sie darüber hinaus bitte Ihre persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 DGUV mit. Alternativ zum Feuerwehrhelm kann auch ein für die SRHT geeigneter Gelm mitgebracht werden.
  • Wenn vorhanden ein geprüfter Auffanggurt nach DIN EN 361, DIN EN 813 und DIN EN 358.
  • Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3, bzw. Höhenretter-Overall). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
  • Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.
  • 1 Paar saubere Schutzhandschuhe, empfohlen werden für die SRHT geeignete Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 der Leistungsstufe 1

Termine

vonbisKürzelFolge

03.06.2024 09:45 Uhr

05.06.2024

1/2024

09.09.2024 09:45 Uhr

11.09.2024

2/2024