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Lehrgang: Lehrtaucher - Teil I

Veranstaltungsdetails

F/ B Lehrtaucher I

Lehrgang: Lehrtaucher - Teil I

kontingentiert

5 Tage

1.180 €

12

Feuerwehrtaucher der Stufe 2, die für die Verwendung als Feuerwehrlehrtaucher vorgesehen sind.

 

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der Stufe 2
  • Aktuelle Tauglichkeit nach G 31 "Überdruck"
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer
  • Nachweis einer pädagogischen Vorbildung wie z.B.:  F/B Ausbilder
  • 125 Übungs- oder Einsatztauchgänge, im Sinne der FwDV 8, zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung

Der Teilnehmer soll befähigt werden, das zweite Ausbildungsmodul erfolgreich auf Standortebene zu absolvieren. Das zweite Modul der Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher beinhaltet die Wahrnehmung aller Aufgaben eines Lehrtauchers unter Aufsicht. Dies kann beispielsweise die Grundausbildung von Feuerwehrtauchanwärtern sein oder die Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrtauchgruppe.

 

Dieses Lehrgangsmodul ist die Zugangsvoraussetzung für alle weiteren Ausbildungsmodule, die innerhalb der Qualifizierung zum Feuerwehrlehrtaucher vorgesehen sind.

Das Mitbringen der persönliche Tauchausrüstung inkl. eines Tauchgerätes ist notwendig. Über das gewöhnliche Maß hinausgehende persönliche Tauchausrüstung kann nach eigenem Ermessen mitgebracht werden.

 

Im Zuge der Ausbildung werden Tauchgänge durchgeführt. Daher ist eine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit zum Lehrgang zwingend erforderlich.

 

Die Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher der Stufe 2 ist erst nach erfolgreicher Absolvierung des F/B Lehrtaucher Modul 3 abgeschlossen.

 

Dieser Lehrgang ist Bestandteil der dreistufigen Qualifizierung zum Feuerwehrlehrtaucher der Stufe 2. Der Ausbildung gliedert sich in zwei schulische Bestandteile (F/B Lehrtaucher Modul I und Modul III) und eine Standortausbildung (Lehrtaucher Modul II).

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • vorbereitete Unterrichte, Unterrichtsgegenstände bzw. Fachliteratur zur Vorbereitung oder Durchführung eines Lehrtrainings (Kurzunterricht)
  • Taucherdienstbuch
  • bringen Sie darüber hinaus bitte Ihre persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 DGUV mit
  • Sport- und Badekleidung (Badeschuhe sind zwingend erforderlich)

Der Lehrgang beinhaltet einen leistungsnachweis in Form einer Lehrprobe.

Termine

vonbisKürzelFolge

11.11.2024 09:45 Uhr

13.11.2024

F/B Lehrtaucher Modul III (Prüfungen)

1/2024