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Seminar für Ausbildende der Absturzsicherung und einfache Rettung aus Höhen und Tiefen für Feuerwehren (Fortbildung)

Veranstaltungsdetails

S Ausbilder Abstusi / ERHT (F)

Seminar für Ausbildende der Absturzsicherung und einfache Rettung aus Höhen und Tiefen für Feuerwehren (Fortbildung)

frei buchbar

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer

20

Ausbildende mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen" , "Retten und Selbstretten" und „Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen“ (ERHT) eingesetzt werden.

  • Ausbildung zum Gruppenführenden
  • Mindestens einwöchige Ausbildung in Methodik/Didaktik wie z.B.:
  • Lehrgang F Ausbilder oder F/B Ausbilder
  • Lehrgang B III
  • Lehrgang B mD (F)
  • Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
  • Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistent*innen/ Not-San-Praxisanleitenden
  • Ausbildung zum Ausbildenden in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister*innen)
  • Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.Ä.
  • Ausbildung zum Lehrenden an öffentlichen Schulen
  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK, o.Ä.)
  • Mindestens 36-stündige Ausbilderschulung F/B AbstuSi bzw. S AbstuSi oder vergleichbar im Bereich SRHT (z.B. SRHT-Ausbildenden)
  • Umfassende Einweisung in die Geräte der ERHT (wünschenswert)

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dies umfasst insbesondere die physische und psychische Befähigung Übungen in Höhen durchzuführen.

 

Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW aus sicherheitsrelevanten Gründen bei allen Teilnehmern geprüft. Dazu haben alle Teilnehmer Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen.

 

Zusätzlich ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen von jedem Teilnehmer zu bestätigen. Hierfür steht zu Beginn des Seminars ein Formular zur Verfügung.

 

Werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen, wird der Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen.

Die Teilnahme festigt die theoretischen und praktischen Kenntnisse für die Ausbildung in den Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen", "Retten und Selbstretten" und „Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen“ im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Weiterhin werden, wenn nötig, zu den oben genannten Grundtätigkeiten Neuerungen vermittelt

In diesem Seminar werden keine Grundtätigkeiten der Absturzsicherung gelehrt. Während der Veranstaltung werden praktische Übungen auch in Höhen durchgeführt. In diesem Seminar werden keine Elemente der speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT / "Höhenrettung") vermittelt.

 

Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 5

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Alternativ zum Feuerwehrhelm kann auch ein für die AbstuSi geeigneter Helm mitgebracht werden. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Wenn vorhanden ein geprüfter Auffanggurt nach DIN EN 361, DIN EN 813 und DIN EN 358.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr DGUV Grundsatz 305-002 (bisher BGG/GUV-G 9102)

Termine

vonbisKürzelFolge

31.03.2025 09:45 Uhr

02.04.2025

S Ausbilder Abstusi / ERHT (F)

1/2025

Teilnehmende hinzufügen

28.04.2025 09:45 Uhr

30.04.2025

S Ausbilder Abstusi / ERHT (F)

1/2025

26.09.2025 09:45 Uhr

28.09.2025

S Ausbilder Abstusi / ERHT (F)

1/2025

08.10.2025 09:45 Uhr

10.10.2025

S Ausbilder Abstusi / ERHT (F)

3/2025