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Seminar (Ausbilderschulung): Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen

Veranstaltungsdetails

S Ausbilder AbstuSi/ ERHT

Seminar (Ausbilderschulung): Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen

frei buchbar

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer

(ab 01.08.2024)

 

1.180,00 €

(bis 31.07.2024)

20

Ausbildende mit nachstehend genannten Voraussetzungen, die für die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen", "Retten und Selbstretten" und "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" eingesetzt werden sollen.

 

  • Ausbildung zum Gruppenführenden
  • Mindestens 24-stündige Ausbildung in der Absturzsicherung nach Feuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) Kapitel 16, 17 und 18
  • Mindestens einwöchige Ausbildung in Methodik/Didaktik wie z.B.:
  • Lehrgang F Ausbilder oder F/B Ausbilder
  • Lehrgang B III
  • Lehrgang B mD (F)
  • Lehrgänge F/B Kreisausbilder (bis 1998)
  • Ausbildung zum Lehr-Rettungsassistent:innen/ Not-San-Praxisanleitenden
  • Ausbildung zum Ausbildenden in der beruflichen Ausbildung (z.B. Handwerksmeister:innen)
  • Ausbildung zum Ausbilder in der öffentlichen Verwaltung, der Bundeswehr o.Ä.
  • Ausbildung zum Lehrenden an öffentlichen Schulen
  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (IHK, o.Ä.)

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein. Dies umfasst insbesondere die physische und psychische Befähigung Übungen in Höhen durchzuführen.

 

Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW aus sicherheitsrelevanten Gründen bei allen Teilnehmern geprüft. Dazu haben alle Teilnehmer Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen.

Zusätzlich ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen von jedem Teilnehmer zu bestätigen. Hierfür steht zu Beginn des Seminars ein Formular zur Verfügung.

Werden Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen, wird der Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen.

Die Teilnahme befähigt, die theoretische und praktische Ausbildung in den Grundtätigkeiten "Sichern in absturzgefährdeten Bereichen", "Retten und Selbstretten" und "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften selbstständig zu planen und durchzuführen.

Laut überarbeiteter FwDV 2 ist die Ausbildung in der Feuerwehr eine Führungsaufgabe. Daher ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Seminaren "Ausbilderschulung" die Ausbildung zum Gruppenführer.

 

In diesem Seminar werden keine Grundtätigkeiten der Absturzsicherung gelehrt. Während der Ausbilderschulung werden hauptsächlich praktische Übungen in Höhen durchgeführt. In diesem Seminar werden keine Elemente der speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT / "Höhenrettung") vermittelt. Zum erfolgreichen Abschluss des Seminars ist eine sichere Beherrschung der, in der Absturzsicherung verwendeten Knoten erforderlich.

Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach FwDV 2 Ziffer 5.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im

Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine

Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn

der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Stand: 2006
  • DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren; in der Fassung vom Juni 2018
  • Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr DGUV Grundsatz 305-002 (bisher BGG/GUV-G 9102), September 2013
  • Persönliche Schutzausrüstung kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 "Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren", Fassung Juni 2018 + Feuerwehr-Haltegurt (oder alternatives System) + Augenschutz (Visier/Schutzbrille). Alternativ zum Feuerwehrhelm kann auch ein für die AbstuSi geeigneter Helm mitgebracht werden.
  • Wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3, bzw. Höhenretter-Overall). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen.
  • Wenn vorhanden ein geprüfter Auffanggurt nach DIN EN 361, DIN EN 813 und DIN EN 358.
  • Die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können
  • 1 Paar saubere Schutzhandschuhe, empfohlen werden für die Absturzsicherung geeignete Schutzhandschuhe nach DIN EN 388 der Leistungsstufe

Termine

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