Lehrgang: Lehrtaucher - Teil I
F/ B Lehrtaucher I
kontingentiert
5 Tage
1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer
(ab 01.08.2024)
1.180,00 €
(bis 31.07.2024)
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Feuerwehrtaucher der Stufe 2, die für die Verwendung als Feuerwehrlehrtaucher vorgesehen sind.
Der Teilnehmer soll befähigt werden, das zweite Ausbildungsmodul erfolgreich auf Standortebene zu absolvieren. Das zweite Modul der Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher beinhaltet die Wahrnehmung aller Aufgaben eines Lehrtauchers unter Aufsicht. Dies kann beispielsweise die Grundausbildung von Feuerwehrtauchanwärtern sein oder die Fort- und Weiterbildung der Feuerwehrtauchgruppe.
Dieses Lehrgangsmodul ist die Zugangsvoraussetzung für alle weiteren Ausbildungsmodule, die innerhalb der Qualifizierung zum Feuerwehrlehrtaucher vorgesehen sind.
Das Mitbringen der persönliche Tauchausrüstung inkl. eines Tauchgerätes ist notwendig. Über das gewöhnliche Maß hinausgehende persönliche Tauchausrüstung kann nach eigenem Ermessen mitgebracht werden.
Im Zuge der Ausbildung werden Tauchgänge durchgeführt. Daher ist eine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit zum Lehrgang zwingend erforderlich.
Die Ausbildung zum Feuerwehrlehrtaucher der Stufe 2 ist erst nach erfolgreicher Absolvierung des F/B Lehrtaucher Modul 3 abgeschlossen.
Dieser Lehrgang ist Bestandteil der dreistufigen Qualifizierung zum Feuerwehrlehrtaucher der Stufe 2. Der Ausbildung gliedert sich in zwei schulische Bestandteile (F/B Lehrtaucher Modul I und Modul III) und eine Standortausbildung (Lehrtaucher Modul II).
Institut der Feuerwehr NRW
- Hauptsitz -
Wolbecker Str. 237
48155 Münster
Der Lehrgang beinhaltet einen leistungsnachweis in Form einer Lehrprobe.