Sie sind auf der Verwaltungsseite

Seminar: Zusammenwirken mit dem Rettungsdienst in technischen Hilfeleistungseinsätzen am Standort Münster

Veranstaltungsdetails

S Zusam RettD im TH - IdF MS

Seminar: Zusammenwirken mit dem Rettungsdienst in technischen Hilfeleistungseinsätzen am Standort Münster

frei buchbar

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer
(ab 01.08.2024)

708,00 €

(bis 31.07.2024)

24

Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr

  • Ausbildung zum/zur Gruppenführer/-in

 

 

Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.

Das Seminar soll die Handlungskompetenz des Teilnehmers im TH-Einsatz mit verletzten Personen in Zwangslage stärken. Dazu werden folgende fachliche Inhalte angeboten:

 

 

 

Führungsaufgaben im TH-Einsatz

Grundsätzlicher Aufbau einer PKW Karosserie

Möglichkeit der technischen Rettung bei PKWs.

Gefahren durch alternative Antriebe bei PKWs.

 

 

Für eine optimale und partnerschaftliche Zusammenarbeit im TH-Einsatz werden die Organisation des Rettungsdienstes, die Arbeitsweise und die Schnittstellen zum Rettungsdienst vorgestellt.

 

 

 

In gemeinsamen Einsatzübungen mit Rettungsdiensteinheiten kann der Teilnehmer reflektierte Erfahrungen als Führungskraft im TH-Einsatz mit Patienten in Zwangslagen machen.

 

 

Dieses Seminar dient dem Erhalt der Qualifikation nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 5.

In diesem Seminar werden neben theoretischen Einweisungen praktische Einsatzübungen durchgeführt. Daher ist das Mitführen der Ausgehuniform nicht erforderlich.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im

Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine

Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn

der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • persönliche Schutzausrüstung (kontaminationsfrei) gem. § 14 (1) DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ + Gesichtsschutz (Visier)
  • wenn vorhanden ist dünne/leichte Einsatzbekleidung ausreichend (z.B. Hupf Teil 2 und 3). Im Winter ist für einen ausreichenden Wärmeerhalt während der Einsatzübungen im Außenbereich zu sorgen
  • die Schutzkleidung wird in der Übungshalle im Schwarz-Bereich abgelegt. Bitte denken Sie daher an entsprechende Bekleidung, um die Lehrsäle und den Speisesaal betreten zu können.

Termine

vonbisKürzelFolge
keine Daten vorhanden