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Seminar: Hilfeleistungseinsätze im Bereich der DB AG

Veranstaltungsdetails

S Bahn

Seminar: Hilfeleistungseinsätze im Bereich der DB AG

frei buchbar

3 Tage

712,86 €, inkl. Beherbergungssteuer

(ab 01.08.2024)

 

708,00 €

(bis 31.07.2024)

20

Führungskräfte der Feuerwehr, deren Zuständigkeit die Gefahrenabwehr auf Anlagen der Bahn umfasst.

Dem Seminarteilnehmer werden Spezialkenntnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr auf Anlagen der Deutschen Bahn AG vermittelt. Diese ermöglichen es ihm, Gefahren aus spurgebundenem Verkehr und anlagentechnischen Einrichtungen richtig einschätzen und beurteilen zu können.

 

Ziel ist es, den Einsatzleiter zur Planung und Durchführung einsatztaktisch einwandfreier Maßnahmen zu befähigen.

 

Anhand unterschiedlicher Einsatzübungen wird dem Teilnehmer die Gelegenheit geboten, Führungsaufgaben bei bahnspezifischen Einsatzlagen wahrzunehmen und so seine Kenntnisse und Fertigkeiten auf diesem Gebiet praktisch zu vertiefen.

Die Schwerpunkte des Seminars umfassen:

 

Gefahren im Bahnbereich,

Notfallmanagement der Deutschen Bahn AG,

Notfalltechnik der DB Netz AG,

Gefahrguteinsätze im Bahnbereich,

Bahnfahrzeuge/Fahrzeugkunde-Merkblätter,

Einsatztaktische Grundsätze der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung,

Zuständigkeiten in der Gefahrenabwehr auf Gleisanlagen,

Zusammenwirken an der Einsatzstelle zwischen Feuerwehr und dem Notfallmanagement der DB AG, Technische Kenngrößen von Schienenfahrzeugen

Rüstsatz Bahn

Dieses Seminar dient der Erhaltung der Qualifikation nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 5

In diesem Seminar werden praktische Einsatzübungen durchgeführt.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im

Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine

Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.

Termine

vonbisKürzelFolge
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