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HA GF - GF-Basis - IdF MS - Gruppenführer-Basislehrgang am Standort Münster

Veranstaltungsdetails

HA GF - GF-Basis - IdF MS

HA GF - GF-Basis - IdF MS - Gruppenführer-Basislehrgang am Standort Münster

Der Gruppenführer-Basislehrgang ist Teil der Modulreihe "Hauptamtliche Gruppenführer-Qualifizierung".

Die Durchführung der Modulreihe und der Prüfungen ist per Erlass geregelt.

  • Ausführungsvorschrift "Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern"

 

Für dieses Modul gilt:

  • Ausführungsvorschrift: Gruppenführer-Basislehrgang
  • Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang
  • Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang
  • Fragenkatalog Vortest mit Lösungen
  • Fragenkatalog Vortest ohne Lösungen

 

Teilnehmer, die einzelne Qualifikationen bereits erworben haben, können an den entsprechenden Modulen nicht noch einmal teilnehmen.

Zum Erreichen des Lehrgangsziels für dieses Modul wird angerechnet:

  • Qualifikation als "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1 (Gruppenführer-Basislehrgang oder Lehrgang F III)

 

Dadurch freiwerdende Lehrgangsplätze können insbesondere an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige vergeben werden. Dann gelten die Regelungen des allgemeinen GF-Basislehrgangs.

kontingentiert

10 Tage

2.376,20 €, inkl. Beherbergungssteuer

24

Feuerwehrangehörige, die selbstständige taktische Einheiten in der Führungsstufe A führen sollen.

  • Die nachzuweisenden Vorbildungsvoraussetzungen sind durch die Ausbildungsvorschrift "Gruppenführer-Basislehrgang" geregelt. Darüber hinaus werden umfassende Einsatzerfahrung als hauptberufliche Feuerwehrangehörige (Ausnahme: Brandoberinspektoranwärterinnen und -anwärter) erwartet
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.
  • Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.

Ziel des Moduls ist es, Feuerwehrangehörige, die mit der Führung einer Staffel oder einer Gruppe im Einsatz beauftragt werden sollen, auszubilden.

Die Teilnehmenden werden befähigt, Einsätze in der Führungsstufe A zu leiten und in darüber hinaus gehenden Einsätzen unterhalb einer übergeordneten Führungskraft tätig zu werden.

Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1

Der Lehrgang wird von Beginn an in der u. a. Schutzkleidung durchgeführt. Das Mitbringen der Ausgehuniform ist nicht notwendig.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahme-Voraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.

Auf die Notwendigkeit des Leitersteigens wird verwiesen.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen:

BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen

Fassung) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031 )

 

DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf )

 

Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/305-002.pdf )

 

sowie die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften (in der jeweils aktuellen Fassung):

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 10: Die tragbaren Leitern
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- und Führungssystem
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz
  • PDV/DV 800: Fernmeldeeinsatz
  • PDV/DV 810: Sprechfunkdienst

Termine

vonbisKürzelFolge

13.01.2025 09:45 Uhr

24.01.2025

1/2025

27.01.2025 09:45 Uhr

07.02.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

5/2025

17.02.2025 09:45 Uhr

28.02.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

6/2025

31.03.2025 09:45 Uhr

11.04.2025

2/2025

14.07.2025 09:45 Uhr

25.07.2025

3/2025

11.08.2025 09:45 Uhr

22.08.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

7/2025

25.08.2025 09:45 Uhr

05.09.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

8/2025

13.10.2025 09:45 Uhr

24.10.2025

4/2025

27.10.2025 09:45 Uhr

07.11.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

9/2025

10.11.2025 09:45 Uhr

21.11.2025

HA GF - GF-Basis - IdF MS

10/2025