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Nutzung der Übungshalle des IdF NRW

Veranstaltungsdetails

Nutzung Übungshalle

Nutzung der Übungshalle des IdF NRW

frei buchbar

1 (nur samstags)

Für öffentliche Feuerwehren des Landes NRW ist die Nutzung kostenfrei

2

  • Feuerwehren, denen ein entsprechender Nutzungstermin zugewiesen wurde
  • Zuweisung eines Nutzungstermins
  • Anerkennung der jeweils geltenden Nutzungsbestimmungen
  • Benennung eines Ansprechpartners/in
  • Engagieren eines vom IdF NRW anerkannten Trainers

 

Die Übungen werden durch die jeweils nutzende Feuerwehr organisiert und durchgeführt. Das IdF NRW ist nicht Organisator dieser Übungen und übernimmt für die Organisation und Durchführung keine Haftung.

 

Weitere Informationen sowie die jeweils aktuell gültigen Nutzungsbestimmungen finden Sie unter:

 

www.idf.nrw.de/veranstaltungen/nutzung.php

Die Übungshalle des IdF NRW steht den nutzenden Feuerwehren für eigene Übungen zur Verfügung. Für die Durchführung der Übungen müssen die Feuerwehren eine/n vom IdF NRW anerkannte/n Trainer/in engagieren.

 

Die Übungen werden von der jeweiligen Feuerwehr in eigener Verantwortung und Organisation durchgeführt.

Für die Nutzung werden seitens des IdF NRW keine Unterkünfte, Verpflegungsleistungen oder Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen müssen von der jeweiligen Feuerwehr selbst organisiert oder mitgebracht werden.

 

Die Übungshalle steht an jedem Übungstermin jeweils zwei Feuerwehren zur Verfügung.

 

Das benachbarte Übungsgelände des IdF NRW ist nicht Bestandteil der Nutzung der Übungshalle.

Institut der Feuerwehr NRW

- Außenstelle Telgte -

Galgheide 7

48291 Telgte

Termine

vonbisKürzelFolge
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