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Gruppenführer-Basislehrgang (Teil 1+2)

Veranstaltungsdetails

GF-Basis (1+2)

Gruppenführer-Basislehrgang (Teil 1+2)

Der Gruppenführer-Basislehrgang ist Teil der Modulreihe "Hauptamtliche Gruppenführer-Qualifizierung".

Die Durchführung der Modulreihe und der Prüfungen ist per Erlass geregelt.

  • Ausführungsvorschrift "Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern"

 

Für dieses Modul gilt:

  • Ausführungsvorschrift: Gruppenführer-Basislehrgang
  • Musterstundenplan Gruppenführer-Basislehrgang
  • Prüfungsrichtlinie Gruppenführer-Basislehrgang
  • Fragenkatalog Vortest mit Lösungen
  • Fragenkatalog Vortest ohne Lösungen

 

Teilnehmer, die einzelne Qualifikationen bereits erworben haben, können an den entsprechenden Modulen nicht noch einmal teilnehmen.

Zum Erreichen des Lehrgangsziels für dieses Modul wird angerechnet:

  • Qualifikation als "Gruppenführer" nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1 (Gruppenführer-Basislehrgang oder Lehrgang F III)

 

Dadurch freiwerdende Lehrgangsplätze können insbesondere an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige vergeben werden. Dann gelten die Regelungen des allgemeinen GF-Basislehrgangs.

kontingentiert

10 Tage

2.360,00 €

24

Feuerwehrangehörige, die selbstständige taktische Einheiten in der Führungsstufe A führen sollen.

  • Die nachzuweisenden Vorbildungsvoraussetzungen sind durch die Ausbildungsvorschrift "Gruppenführer-Basislehrgang" geregelt. Darüber hinaus werden umfassende Einsatzerfahrung als hauptberufliche Feuerwehrangehörige (Ausnahme: Brandoberinspektoranwärterinnen und -anwärter) erwartet
  • Die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein.
  • Die körperliche Eignung im Sinne des Kapitels 3 der FwDV 7 muss bestehen und die regelmäßig zu absolvierende Fortbildung gemäß Kapitel 6 der FwDV 7 erbracht worden sein.

Der Lehrgang wird von Beginn an in der u. a. Schutzkleidung durchgeführt. Das Mitbringen der Ausgehuniform ist nicht notwendig.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahme-Voraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.

Auf die Notwendigkeit des Leitersteigens wird verwiesen.

Der Lehrgang wird von Beginn an in der u. a. Schutzkleidung durchgeführt. Das Mitbringen der Ausgehuniform ist nicht notwendig.

Zur Lehrgangsvorbereitung finden Sie im Feuerwehr Lernkompass entsprechende Dokumente.

Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahme-Voraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.

Auf die Notwendigkeit des Leitersteigens wird verwiesen.

Institut der Feuerwehr NRW

- Außenstelle Düren -

Marienstr. 29

52372 Kreuzau

  • Grundsätzlich ist während der Aus- und Fortbildung am IdF NRW kontaminationsfreie Dienstkleidung (siehe Runderlass des IM NRW vom 25.10.2021 ) zu tragen. Das Mitführen des Ausgehanzuges ist nicht erforderlich, soweit durch vorhandene Dienstkleidung die oben genannten Punkte erfüllt werden können.
  • Während der praktischen Unterrichtseinheiten ist leichte Schutzkleidung gem. o. g. RdErl (Kap. 4 der Anlage ) inkl. Helm mit Visier, Sicherheitsschuhen und -handschuhen ausreichend. Bei entsprechender Witterung ist für zusätzlichen Wetterschutz (Kälte, Nässe und Wind) zu sorgen.
  • Der Lehrgang beinhaltet auch Unterrichtseinheiten „Gesundheitsvorsorge“. Für die praktischen Bestandteile bringen Sie bitte Sportkleidung für Halle und Sportplatz (Schuhe für drinnen und draußen)
  • Das IdF NRW bietet an zentralen Punkten Trinkwasser und Heißgetränke zur Verfügung. Für die eigene Getränkeversorgung während der Unterrichtszeit empfehlen wir das Mitbringen eines Thermobechers und/ oder einer Trinkflasche.

 

Ein Großteil der Rechtsvorschriften und Skripte ist bereits digital im Lernkompass oder im Internet verfügbar. Bringen Sie bitte ein entsprechendes mobiles Endgerät mit. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, bitten wir Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften vor Beginn der Veranstaltung herunterzuladen.

 

BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen

Fassung) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031 )

 

DGUV Vorschrift 49: Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (in der aktuellen Fassung) ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Unfallverhuetungsvorschriften/Vorschrift_49.pdf )

 

Prüfgrundsätze für die Ausrüstung, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr ( https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/305-002.pdf )

 

sowie die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften:

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 10: Die tragbaren Leitern (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- und Führungssystem (in der aktuellen Fassung)
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz (in der aktuellen Fassung)
  • PDV/DV 800: Fernmeldeeinsatz (in der aktuellen Fassung)
  • PDV/DV 810: Sprechfunkdienst (in der aktuellen Fassung)

Termine

vonbisKürzelFolge

20.01.2025 09:45 Uhr

31.01.2025

GF-Basis (1+2)

1/2025

17.03.2025 09:45 Uhr

28.03.2025

GF-Basis (1+2)

2/2025

30.06.2025 09:45 Uhr

11.07.2025

GF-Basis (1+2)

3/2025

01.09.2025 09:45 Uhr

12.09.2025

GF-Basis (1+2)

4/2025

17.11.2025 09:45 Uhr

28.11.2025

GF-Basis (1+2)

5/2025