Sie sind auf der Verwaltungsseite

B V-Modul EALtr. MedRett der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Veranstaltungsdetails

B V: EALtr. MedRett

B V-Modul EALtr. MedRett der Laufbahnausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs kann als fachliche Eignung für die Bestellung als "Organisatorische Leiterin/Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" gem. § 7 Abs. 4 RettG NRW vom Träger des Rettungsdienstes anerkannt werden.

kontingentiert

5 Tage

1.188,10 €, inkl. Beherbergungssteuer
(ab 01.08.2024)

1.180,00 €

(bis 31.07.2024)

24

Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber gem. VAP2.1-Feu

Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte gem. VAP2.1-Feu

Werkfeuerwehrangehörige gem VAP2.1-Feu

  • die nachzuweisenden Teilnahmevoraussetzungen sind in der Verord-nung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstieg-samtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) geregelt
  • die gesundheitliche Eignung für die mit diesem Seminar / Lehrgang ver-bundenen Aufgaben und Tätigkeiten muss gegeben sein

Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen zur Führung und Organisation von Einsatzabschnitten bei Einsätzen, in denen eine Vielzahl verletzter oder erkrankter Menschen zu versorgen und den geeigneten Behandlungsstrukturen zuzuführen sind.

 

Die erfolgreiche Teilnahme befähigt zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Einsatzabschnitt "Medizinische Rettung".

Dieses Modul ist Teil der theoretischen Ausbildung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Weitere Informationen sind abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=36384&aufgehoben=N&keyword=LVOFeu

 

Um freiwerdende Kapazitäten in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein erneutes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden.

 

Daher gilt ab 2019 folgende Regelung:

 

Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet und darf nicht noch einmal absolviert werden. Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan statt der Teilmodule z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.

 

Der Lehrgang kann gem. RdErl. d. MAGS v. 21.01.1997 - V C 6 - 0717.8 als 30-stündige Fortbildung des in der Notfallrettung und dem Krankentransport eingesetzten nichtärztlichen Personals (Verwendungsfortbildung (Vorbereitung für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten)) nach § 5 RettG NRW anerkannt werden.

Institut der Feuerwehr NRW

- Hauptsitz -

Wolbecker Str. 237

48155 Münster

  • ein internetfähiges Endgerät wird in der Lehrveranstaltung zwingend benötigt
  • BHKG: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (in der aktuellen Fassung) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61120160624160758031)
  • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (in der aktuellen Fassung) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000325)
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz- und Führungssystem (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz (in der aktuellen Fassung) (https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=cat_2141&client_id=Feuer)
  • grundsätzlich wird die Veranstaltung in „Dienstkleidung“ durchgeführt
  • ein Teil der Führungssimulationen finden im Freien statt. Entsprechen-der Wetterschutz wird für Übungen im Außenbereich benötigt
  • Sportschuhe für die Turnhalle

Die Veranstaltung beinhaltet ein Prüfung. Die aktuelle Prüfungsrichtlinie finden Sie unter:

 

https://lernkompass.idf.nrw/goto.php?target=file_42810_download&client_id=Feuer

Termine

vonbisKürzelFolge

11.11.2024 09:45 Uhr

15.11.2024

7/2024

25.11.2024 09:45 Uhr

29.11.2024

8/2024